Förderung für spirituelle Projekte
in der ELKB
Auf ganzhier.de werden Zugänge und Wege christlicher Spiritualität in aller Vielfalt, Tiefe und Weite sichtbar: Körper, Natur, Stille, Rituale, Musik, Wort, Kunst, Gemeinschaft, Persönlichkeit und Verantwortung. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Räume für lebendige, unmittelbare Glaubenserfahrung eröffnen, die ein unverfügbares Geschehen bleibt.
Zur Förderung von Spiritualität in Kirchengemeinden, Dekanatsbezirken und Einrichtungen der ELKB erfolgt die Vergabe finanzieller Mittel in Form von Zuschüssen zur Fehlbedarfsfinanzierung für Anschaffungen und Projekte durch die zuständige Abteilung K des Landeskirchenamtes. Je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Förderungen bis zu 1.000,00 Euro pro Antrag bzw. Maßnahme bewilligt werden (mind. 20% Eigenanteil).
Gefördert werden insbesondere:
- Anschaffung von Materialien zur Durchführung von Angeboten mit klarem Schwerpunkt auf Spiritualität, z.B. Matten für Körpergebete, Meditationszubehör, Literatur etc.
- Veranstaltungen in Trägerschaft der Kirchengemeinde, des Dekanatsbezirks oder der Einrichtung, z.B. für Werbung, Referent:innen, Raummiete, Material, Verpflegung etc.
Nicht gefördert werden:
- Personalkosten
- Mieten (längerfristig)
- Fortbildungen (siehe hierzu: Fortbildungsrichtlinien der ELKB bzw. Ehrenamtsgesetz)
Interessiert?
Bitte richten Sie Ihren Antrag mit vollständig ausgefülltem Formular inkl. Finanzplan mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bzw. vor der geplanten Anschaffung per Mail an wilma.kaliebe@elkb.de.
Sie werden zeitnah informiert, ob Ihr Anliegen gefördert wird. Die Zusage wird mit Information zu den (unkomplizierten!) Abrechnungsmodalitäten verbunden. Abrechnungen sind grundsätzlich baldmöglichst nach Projektende bzw. Anschaffung einzureichen; spätestens bis 15.12. des laufenden Jahres. Später eingehende Abrechnungen können i.d.R. nicht berücksichtigt werden.