Förderung für spirituelle Projekte
in der ELKB
Auf ganzhier.de werden Zugänge und Wege christlicher Spiritualität in aller Vielfalt, Tiefe und Weite sichtbar: Körper, Natur, Stille, Rituale, Musik, Wort, Kunst, Gemeinschaft, Persönlichkeit und Verantwortung. Ihnen gemeinsam ist, dass sie Räume für lebendige, unmittelbare Glaubenserfahrung eröffnen, die ein unverfügbares Geschehen bleibt.
Zur Förderung von Spiritualität in Kirchengemeinden, Dekanatsbezirken und Einrichtungen der ELKB erfolgt die Vergabe finanzieller Mittel in Form von Zuschüssen zur Fehlbedarfsfinanzierung für Anschaffungen und Projekte durch die zuständige Abteilung K des Landeskirchenamtes. Vorhaben die dazu beitragen, dass Glaube in die Erfahrung kommt und dass die Evang. Kirche als gute Adresse für Spiritualität erlebbar und sichtbar wird, können bis zu 1.000,00 Euro pro Antrag bzw. Maßnahme bewilligt werden; je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eigenanteil: mindestens 20%.
Gefördert werden insbesondere:
- Anschaffung von Materialien zur Durchführung von Angeboten mit klarem Schwerpunkt auf Spiritualität, z.B. Matten für Körpergebete, Meditationszubehör, Literatur etc.
- Veranstaltungen in Trägerschaft der Kirchengemeinde, des Dekanatsbezirks oder der Einrichtung, z.B. für Werbung, Referent:innen, Raummiete, Material, Verpflegung etc.
Nicht gefördert werden:
- Personalkosten
- Mieten (längerfristig)
- Fortbildungen (siehe hierzu: Fortbildungsrichtlinien der ELKB bzw. Ehrenamtsgesetz)
- Vorhaben, die eher Werbung oder Kontaktarbeit zum Ziel haben. (Für missionarische Projekte können bei michael.wolf@elkb.de Zuschüsse beantragt werden.)
- Angebote mit vorwiegend kognitiven Zugängen (Vorträge, Impulsabende, Predigtreihen), weil es zu diesen bereits vielfältige hervorragende Angebote gibt.
Interessiert?
Bitte richten Sie Ihren Antrag mit vollständig ausgefülltem Formular inkl. Finanzplan mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bzw. vor der geplanten Anschaffung per Mail an wilma.kaliebe@elkb.de.
Sie werden zeitnah informiert, ob Ihr Anliegen gefördert wird, oder welche Rückfragen wir noch haben. Die Zusage wird mit Information zu den (unkomplizierten!) Abrechnungsmodalitäten verbunden. Abrechnungen sind grundsätzlich baldmöglichst nach Projektende bzw. Anschaffung einzureichen; spätestens bis 15.12. des laufenden Jahres. Später eingehende Abrechnungen können i.d.R. nicht berücksichtigt werden.